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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11   

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LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11 (https://dejure.org/2012,3927)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11 (https://dejure.org/2012,3927)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 6 Sa 2266/11 (https://dejure.org/2012,3927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungskündigung in Kleinbetrieb bei unangemessener Benachteiligung durch Abwälzung des Risikos von Mindereinnahmen auf Arbeitnehmer

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Treuwidrige Änderungskündigung - Abwälzung Mindereinnahmen auf Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung in Kleinbetrieb bei unangemessener Benachteiligung durch Abwälzung des Risikos von Mindereinnahmen auf Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11
    Es verhält sich insoweit nicht anders als bei einer Änderungskündigung, wenn der Arbeitnehmer das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot ablehnt (dazu Rieble RdA 2000, 40, 42).

    1.1.3.3.2 Während eine Änderungskündigung, deren Angebot auf eine gemäß § 1 Abs. 3 TVG unzulässige Abweichung von einem Tarifvertrag gerichtet ist, deshalb selbst wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot für gemäß § 134 BGB unwirksam gehalten wird (BAG, Urt. vom 10.02.1999 - 2 AZR 422/98 - BAGE 91, 22 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 52 zu B III der Gründe; abl. Rieble, RdA 2000, 40) wird aus sonstigen rechtlichen Mängeln des mit einer Kündigung verbundenen Änderungsangebots zu Recht lediglich deren Sozialwidrigkeit nach § 2 Satz 1 KSchG abgeleitet.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11
    Dass dieser Passus vom Beklagten nicht für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert worden war, wie dies gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB an sich erforderlich ist, stand nicht entgegen, weil ein arbeitsrechtlicher Änderungsvertrag einen Verbrauchervertrag i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB darstellt (vgl. BAG, Urt. vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19 = AP BGB § 310 Nr. 1 zu V 1 der Gründe), auf dessen vorformulierte Bedingungen unter anderem § 307 BGB auch dann Anwendung findet, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und der Arbeitnehmer aufgrund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11
    Der dadurch vermittelte Schutz darf allerdings nicht dazu führen, dass dem Kleinunternehmer als Arbeitgeber praktisch die im Kündigungsschutzgesetz vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt werden (BVerfG, Beschluss vom 27.01.1978 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169 = AP KSchG 1969 § 23 Nr. 17 zu B I 3 b cc der Gründe).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11
    Die Kündigung erfolgt nicht wegen der Ablehnung als solcher, diese ist nicht das tragende Motiv (zu diesem Erfordernis BAG, Urt. vom 06.11.2003 - 2 AZR 690/02 - BAGE 108, 269 = AP TzBfG § 14 Nr. 7 zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11
    Dies trifft auch für ein Änderungsangebot zu, das nicht so konkret gefasst ist, dass dem Arbeitnehmer klar wird, welche Arbeitsbedingungen künftig gelten sollen (BAG, Urt. vom 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141 R 16 und 20).
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11
    Über § 242 BGB darf deshalb nicht geprüft werden, ob die vom Arbeitgeber angeführten Gründe seine Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial rechtfertigen (BAG, Urt. vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 26 zu II 4 a der Gründe) oder ob die beabsichtigte Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß § 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt ist.
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 6 Sa 2266/11
    So widerspricht ein Änderungsangebot, dessen Inhalt den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und muss deshalb vom Arbeitnehmer nicht billigerweise hingenommen werden (BAG, Urt. vom 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 73 zu II 2 der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2013 - 6 Sa 464/13

    Änderungskündigung - außerordentliche - Kleinbetrieb

    Selbst wenn eine Kündigung im Kleinbetrieb einer sozialen Rechtfertigung nicht bedarf, ist der Arbeitnehmer nicht gehindert, die geänderten Vertragsbedingungen zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen und einer Prüfung etwa auf Bestimmtheit oder Unangemessenheit zu unterziehen (so mit Recht LAG Berlin-Brandenburg vom 17.02.2012, 6 Sa 2266/11, zitiert nach juris).
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